Woher weiß ich, welches Therapieverfahren zu mir/ zu meinem Kind passt?
Es gibt aktuell vier Richtlinienverfahren im Kinder- und Jugendbereich, die von den Krankenkassen anerkannt sind: Die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und systemische Therapie. Ich kläre dich/ Sie gerne dazu im Erstgespräch oder den probatorischen Sitzungen auf. Auch werde ich ggf. ein anderes Verfahren empfehlen, wenn dies als geeignetere Unterstützung erscheint. Wissenschaftlich wurde vielfach nachgewiesen, dass insbesondere die therapeutische Beziehung, also die Passung zwischen Patient:in und Therapeut:in entscheidend für den Therapieerfolg ist.
Worauf ist bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu achten?
Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien ist es ggf. wichtig und hilfreich, dass die Eltern in die Behandlung mit einbezogen werden, um ihre Kinder bei der Bewältigung der Erkrankung zu unterstützen. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche auch selbst entscheiden, ob die Eltern mit einbezogen werden sollen.
Bieten Sie auch Kostenerstattung an?
Als Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Das Kostenerstattungsverfahren biete ich aktuell aufgrund von vielen Absagen nicht an. Gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahlende herzlich willkommen.
Was mache ich im Notfall?
In akuten Notfällen wende dich/ wenden Sie sich bitte an die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendaltes des Universitätsklinikums Frankfurt Telefon: 069- 6301 5920 oder an den Notruf unter 112.