Erstgespräch
Nach deiner/ Ihrer Kontaktaufnahme (per Kontaktformular oder telefonisch) vereinbaren wir ein Erstgespräch. In diesem ersten Kennenlernen geht es um den Vorstellungsanlass und Deine/ Ihre Anliegen. Ich kläre über Möglichkeiten zur Unterstützung, sowie den empfohlenen weiteren Verlauf auf.
Erstgespräche finden i.d.R. am Vormittag statt und dauern ca. 50-60 Minuten. Das Erstgespräch ist bereits kostenpflichtig. Bitte beachte/ beachten Sie, dass ich ein Ausfallhonorar erhebe, wenn Termine nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurden. Dies gilt auch für das Erstgespräch.
Bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten ist das Einverständnis des nicht-anwesenden Elternteils nötig. Vorbefunde, das gelbe U-Heft oder die letzten Zeugnisse können gerne in Kopie mitgebracht werden.
Ich bitte Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patient*innen, sich möglichst vor dem Erstgespräch bei ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen der Kostenübernahme zu erkundigen.
Probatorische Sitzungen
Nach dem Erstgespräch finden i.d.R. bis zu vier weitere Termine statt, bevor eine verbindliche Psychotherapie beginnt. Diese sogenannten probatorischen Sitzungen dienen dem weiteren Kennenlernen und dem Aufbau einer therapeutischen Vertrauensbeziehung.
Außerdem dienen sie der ausführlichen Diagnostik, um festzustellen, welche psychische Störung vorliegt und ob ich und mein Therapieverfahren die geeignete Unterstützung für dich/ Ihr Kind sind. Ein ärztlicher Konsiliarbericht ist erforderlich, um körperliche Ursachen für die Symptomatik ausschließen zu können.
Beginn der Therapie
Spätestens nach Ablauf der 5 Sitzungen wird eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Termine) oder Langzeittherapie (i.d.R. zwischen 50 und 90 Terminen) bei der Krankenversicherung beantragt. Die Dauer unterscheidet sich je nach Krankheit und Schweregrad.
Eine Therapieeinheit dauert i.d.R. 50 Minuten und findet meistens einmal wöchentlich statt. Je nach Bedarf sind auch Doppelstunden oder Termine im 14-tägigen Rhythmus möglich.