Sie sind privatversichert oder beihilfeberechtigt?
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der „Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen" (GOP) und werden in der Regel von den privaten Krankenkassen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung, in welchem Umfang diese die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Dort erfahren Sie auch, welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten, i.d.R. bis zu 50% und die private Krankenversicherung erstattet gemäß der Versicherungskonditionen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Versicherung und erfragen Sie die Formalitäten für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie.